Warnung vor DNS-Changer – Hype oder was steckt hier dahinter?

January 12th, 2012

Seit gestern ist das Netz, die Zeitungen und die Nachrichten voll von Warnungen zur Malware DNS-Changer. Was steckt dahinter? Mit Sicherheit können auch wir das nicht sagen, aber schauen wir uns doch mal die Fakten an.

Diese Malware wurde im November 2011 verbreitet und im gleichen Monat verhaftete der FBI den Betreiber dieses Botnetzes. Die manipulierten DNS-Server wurden vom FBI durch normal funktionierende ersetzt. Diese sollen nun am 8. März abgeschaltet werden. Was bedeutet das? Wenn Ihr Computer mit dieser Malware verseucht ist, wurde der DNS-Eintrag in Ihrer Netzwerk-Konfiguration geändert. Und zwar so, daß Sie diese DNS-Server beim surfen usw. benutzen. Diese sollen nun am 8. März abgeschaltet werden. Falls Ihr Rechner also verseucht ist, findet er die Internetseiten nicht mehr. Deshalb muß in diesem Falle Ihre DNS-Konfiguration geändert werden damit wieder alles funktioniert. Auch muß natürlich die Malware entfernt werden.

Nun ruft das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) alle Internetnutzer dazu auf ihren Computer zu prüfen. Das soll auf der Seite www.dns-ok.de erfolgen. Diese Seite wurde in Zusammenarbeit vom BSI, der Deutschen Telekom und dem Bundeskriminalamt erstellt. (Nachtigall ik hör dir trapsen!)

Wenn der Rechner nicht befallen ist, erscheint diese Seite in grün und im anderen Falle in rot.

Sollte der Rechner befallen sein, kann man sich auf der Seite www.botfrei.de, welche ebenfalls vom BSI betrieben wird, eine Software herunterladen, welche das ganze wieder in Ordnung bringt.

Angeblich tun diese Seiten nichts anderes.

Aber nun frage ich Sie warum gerade jetzt und warum schaltet sich jetzt das BSI ein? Vielleicht dient der DNS-Wirbel ganz nebenbei dazu, vom Wulff-Desaster abzulenken?

Die Software ist seit November 2011 im Netz. Die meisten oder alle guten Anti-Virus Programme entfernen auch Malware und sind sicher seit November schon etliche Male aktualisiert worden. Außerdem werden die ehemals manipulierten DNS-Server erst am 8. März abgeschaltet.

Warum also jetzt diese Eile? Warum ein extra Programm installieren? Da ist es kein Wunder, daß viele mißtrauisch werden.

Was wird hier wirklich heruntergeladen? Was passiert sonst noch? Wir hatten ja gerade erst die Aufregung um diese Staatstrojaner, welche endeckt wurden.

Warum listet z.B. Trendmicro diese Malware dann nicht unter den Top 10 Gefahren für auf ihrer Webseite
http://us.trendmicro.com/us/trendwatch/current-threat-activity/malware-and-vulnerability/malware-map/index.html?

Kann ich den DNS-Changer nicht durch mein Anti-Virus Programm entfernen? Die Software, welche es beim BSI herunterzuladen gibt wurde ja auch von diesen Firmen (Avira, Kaspersky und Norton) entwickelt.

Riecht das nicht faul? Wir jedenfalls trauen dem nicht. Und damit sind wir nicht alleine, wie Sie hier lesen können:

http://m.focus.de/digital/internet/angst-vor-dem-staatstrojaner-internetnutzer-trauen-dns-ok-de-nicht_aid_701936.html

Was wohl der Chaos Computer Club dazu sagt?

Also versuchen die Malware mit einem Anti-Virus Programm zu entfernen und eine neue DNS-Konfiguration erstellen. Dies können Sie selber tun. Sie wissen nicht wie? Hier wird Ihnen geholfen: http://www.ccc.de/de/censorship/dns-howto/ Und da können Sie sich zudem noch einen DNS-Server aussuchen, welcher nicht unter Zensur leidet.

Das scheint uns die sicherere Methode zu sein.

In diesem Sinne, “Vertrauen ist gut, Wissen ist besser”, Ihnen allen eine schöne Zeit im Internet.
Ihr Technikus.

Kurtz-Blog betreffend: Sparkonten-Teilenteignung geplant?

December 13th, 2011

Die Boston Consulting Group will die Schuldenkrise durch Enteignung der privaten Sparvermögen lösen. Wie aus Insiderkreisen bekannt wurde, wurde bereits ein Top-Mitarbeiter der Gruppe von der Regierung in das Finanzministerium intergriert. Laut Recherchen der BCG liese sich die Schuldenkrise mit einem Schlag lösen, indem man private Sparvermögen um 1/3 kürzt.

Genau Details nachzulesen bei folgenden Quellen:
http://www.mmnews.de/index.php/politik/9063-regierung-heuert-enteignungs-experten
http://www.ftd.de/karriere-management/management/:abgeworbener-finanzfachmann-schaeuble-hievt-top-berater-auf-schluesselposten/60136385.html

Nachruf

December 8th, 2011

Eine der profiliertesten Personen für die touristische Darstellung Paraguay`s im Ausland, ein wunderbares Beispiel für deutsches, erfolgreiches Unternehmertum in Paraguay und ein besonderer, für viele Menschen die über ihn erstmals  Paraguay kennenlernen durften, entscheidend integrativer Mensch….

Friedhelm Angersbach

Begründer des Hotels Westfalenhaus ,Asunción (http://www.paraguay-hotels.com/) ist gestern am 6.12.2011 auf seine letzte  grosse Reise aufgebrochen!

Diejenigen die ihn kannten, werden ihn vermissen – diejenigen, die ihn NICHT kannten….erst recht!

FRIEDHELM ANGERSBACH † (18/02/1938 – 06/12/2011)

Seine Beerdigung findet am Donnerstag um 15 Uhr 30 im Parque Serenidad in Villa Elisa statt.

Unser herzliches Beileid an seine Familie.

EINLADUNG – DRINGEND

December 7th, 2011

Noch in diesem Jahr müssen Sie die Weichen stellen, wenn Ihr Anlagevermögen (Festgeld, Aktien, Fonds, klassische Lebensversicherung, Sparbücher, Wertpapiere etc.) höher als 100'000 Euro liegt – In- und Ausland zusammengezählt.

Unser Verwaltungsrat, Hans-Peter Holbach,
hält einen Informationsvortrag und beantwortet Ihre Fragen

Wann? Am Donnerstag, 8. Dezember 2011
 Beginn: 14:15 Uhr, Ende gegen 19 Uhr

Wo? In Liechtenstein (die genaue Adresse erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung) – deshalb melden Sie sich bitte sofort an.

Themen u.a.:

  • Nichts wie raus aus dem Euro? Aber wohin?
  • In Zeiten der kommenden Bankenpleiten: die besten Standorte für Sie und Ihr Geld
  • Klumpenrisiken vermeiden und Emittentenrisiken begrenzen
  • Wie schützen Sie sich bei Inflation und Deflation?
  • Wer zahlt die Schulden?
  • Und ich sage Ihnen auch, was ich nicht schreiben möchte…


Kurz: Es geht um Ihr finanzielles Überleben!
    – und wirklich steueroptimierte Lösungen, die Ihnen noch ein Jahr zusätzlich Vorteile bringen können…

PS: Zusätzlich und/oder alternativ: die berühmten
       „Vier-Augen-Gespräche“ mit Hans-Peter Holbach in Bad Ragaz, Schweiz.

Wann? Montag (05.12.2011) und Mittwoch (07.12.2011)
sowie von Freitag (09.12.2011) bis Sonntag (11.12.2011)

Für Geldbrief-Abonnenten sind die ersten 30 Minuten Gespräch kostenfrei,
eine anschliessende Beratung, sofern gewünscht, ist kostenpflichtig:
500 Euro in bar pro halbe Stunde.

Terminvereinbarung für Bad Ragaz nur unter Tel. 0041 71 526 90 51 oder per E-Mail: info@epivest.li

Kurtz-Blog betr.: Schweizer Banken

November 12th, 2011

Die Schweiz hat immer als eigentlicher Hort von Privatbanken gegolten. Mit dem garantierten Bankgeheimnis genossen sie weltweit Heimatschutz und Besitzesstandwahrung. Das ist jetzt abrupt geändert worden und viele der Privatbanken wissen (noch) nicht, wie sie sich darauf einstellen sollten. Dabei sind viele von ihnen in ihrer wahren Existenz bedroht. Vielen der kleineren und mittleren Privatbanken fehlt – vor allem nach dem Abzug von bedeutenden Kunden-Geldern – die kritische Grösse, und dieser Trend wird zunehmen. Mit dem jetzigen Gerangel um die Basler Privatbank ist der Reigen der Zusammenschlüsse unter Privatbanken endgültig eröffnet worden…

Sarasin wird von der holländischen Rabobank-Group kontrolliert. Eine der letzten Großbanken mit einem uneingeschränkten "AAA"-Rating. Aber immer mehr stellt es sich heraus, daß Sarasin mit der Privatbanken-Philosophie nicht zum Genossenschafts-Charakter der Rabobank paßt. Die Sarasin-Manager versuchen daher schon seit Jahren, einen sogenannten "Management-Buy-Out" zu tätigen. Dazu haben sie Investoren in der ganzen Welt gesucht, vor allem aber Mittleren und Fernen Osten. Doch diese zeigen sich ob der Folgen der "Bankgeheimnis-Diskussion" abgeschreckt. Das hat für potentielle Freier zwei Vorteile. Das Management-Buyout ist damit Schnee von gestern und der Preis für den Kauf von Privatbanken ist klar rückläufig. Das ist sicherlich eines der Hauptmotive für die Bank-Bär, einen Griff nach der Sarasin-Gruppe zu riskieren. Die beiden Banken würden allein schon in der Philosophie sehr gut zusammen passen. Beides alte Familienbanken. Sarasin dürfte derzeit einen "Kaufwert" von 2.5 Milliarden Franken beinhalten. Für Bär ein Brocken, aber machbar .Die Bank verfügt über freie Mittel von über 800 Millionen, der Rest läßt sich über den Markt finanzieren. Es  wird daher interessant sein, die weitere Entwicklung abzuwarten. Es wird Hinweise über die Lage am Markt geben. Es gibt noch weitere Privatbanken, die danach ins Gerede kommen könnten. Wir denken da an erster Stelle an die Bellevue-Group und die Vontobel-Familie.

Die Bellevue-Group verfügt über ein ausgezeichnetes Team von Bankern, die sehr modern orientiert sind. Sie sind ohne weiteres in der Lage, den Globus anlagemäßig abzudecken. Bei Vontobel spielt die Tatsache eine große Rolle, daß die Raiffeisen-Banken eine direkte Beteiligung haben sowie das Recht auf den Zugriff weiterer Aktien halten, sofern die von der Vontobel-Familie  abgegeben werden sollten. Das hält die Spannung am schweizerischen Bankenmarkt und an der Schweizer Börse lebhaft…

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Kurtz-Blog betreffend: Reichensteuer etc.

November 5th, 2011

Wenn die Steuern nicht mehr reichen, werden die Reichen zwangsläufig wieder zur Kasse gebeten: die tatsächlich oder vermeintlich Reichen – wer sonst? Europaweit wir dzum Angriff geblasen: Frankreichs Millionäre flüchten vor Reichensteuer, Spanien führt Reichensteuer ein, Portugal setzt auf Reichensteuer, Berlusconi spart sich (noch) die Reichensteuer – die Presse ist voll vom Siegeszug der "Reichensteuer". Die höhere Besteuerung  von "Reichen" liegt voll im Trend. Auch Steuerzahler in Deutschland (wo ohnehin, der politische Trend in Richtung Rot/Grün läuft) werden nicht verschont bleiben.

Höherer Spitzensteuersatz: Bei der in 2006 beschlossenen "Reichensteuer" (Spitzensteuersatz von 45% für Einkommen von mehr als 250 000 Euro) wird man mit hoher Wahrscheinlichkeit nachlegen. Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 49% (schon ab 100 000 Euro?) oder weiterhin Spitzensteuersatz von 45%, das aber bereits ab 60 000 Euro? Der Trend jedenfalls ist klar vorgegeben.

Höhere Erbschaftsteuer: Das aktuelle Aufkommen der Erbchaftsteuer ist bescheiden. Für Lebenspartner, Kinder und Enkel beträgt der Spitzensteuersatz nur 30% und das auch bei einer Erbschaft im Wert von 26 Mio Euro. Selbst in der Schweiz macht sich mittlerweile eine Volksinitiative dafür stark, daß  große Schenkungen und Erbschaften bereits ab dem 01. Januar 2012 unter eine neue Steuer fallen sollen. Besteuert werden sollen Nachlässe von über 2 Mio Franken mit einem Steuersatz von 20%. Da werden sich viele Deutsche freuen, dass sie in die Schweiz gezügelt haben! Keine Frage. Unter dem Motto "unverdiente" Vermögen wird die Ebschaftsteuer europaweit ins Visier genommen. Klarer Trend: Steuersätze nach oben, Freibeträge nach unten.

Vermögensteuer: Die Wiederbelebung der Vermögensteuer wird ein heisses Thema werden, schon allein der politischen Symbolwirkung wegen. Vermutlich wird man zielgenau den Superreichen an den Kragen gehen wollen. Aber vielleicht können sich in Sachen Wiederbelebung Vermögensteuer noch am ehesten die Stimmen durchsetzen,  die davon aus guten Gründen abraten (uneffezient, zu hoher Verwaltungsaufwand, kontraproduktiv!).

Einmalige Vermögensabgabe: Als Alternative zur Vermögensteuer schwebt den Grünen schon lange vor, eine einmalige Vermögensabgabe zu erheben,  die  100 Milliarden Euro in 10 Jahren einbringen soll. Vorteil: Der Verwaltungsaufwand wäre niedriger, die Fluchtmöglichkeit geringer. Insoweit wird es wohl maßgeblich darauf ankommen, ob und mit welchem Gewicht sich die Grünen in einer neuen Regierungskoalition wieder finden.

Abgeltungsteuer: Verlockend dürfte sein, die Abgeltungsteuer von aktuell 25% auf 30% zu erhöhen. Das geht per Knopfdruck, schnell und einfach (wie bei Erhöhung von Mehrwertsteuer-Sätzen). Zusätzlich lukrativ wird eine solche Erhöhung, wenn ab 01.01.2013 nach dem neuen DBA Deutschland – Schweiz eben diese (deutsche) Abgeltungsteuer von der Schweiz  auf anonymer Basis für alle deutschen Konten und Depots abzuführen ist. Das Abkommen sieht bereits vor, daß die Schweiz  – selbstverständlich – die jeweils in Deutschland geltenden Steuersätze zeitgleich zu übernehmen hat! In Berlin hält sich insoweit hartnäckig das Gerücht, daß die Opposition das DBA durch den Bundesrat winken wird, wenn gleichzeitig die Abgeltungssteuer auf 30% erhöht wird. Höhere Steuersätze nicht auszuschließen. In einer Demokratie kann eben die Mehrheit entscheiden -  und das fällt sehr leicht, wenn man selbst nicht belastet wird.

Reichensteuer, Erbschaftsteuer, Vermögensteuer – legale Vermeidungststrategien (z.B. durch Abwanderung ins Ausland) dürften in Zukunft ein heißes Thema sein. Die Vor- und Nachteile solcher Schritte sollte man allerdings mit kühlem Kopf abwägen: Von von Wohnsitzwechseln, nur aus steuerlichen Gründen, raten wir eher ab – all das sollte schon in die persönliche Lebensplanung passen. Und es braucht den richtigen Berater im Ausland! Im übrigen gilt: ubi bene, ibi patria.


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Kurtz-Blog betreffend “Die Schweiz kassiert Niedrig-Steuer – aber mit Wohnsitz in Österreich dürfen Sie einen Zweitwohnsitz in Deutschland behalten”

October 30th, 2011

Österreich ist heute das bessere Deutschland, das wissen wir. Aber ist es auch die bessere Schweiz? Österreich wird immer mehr als Alternative zur Schweiz gehandelt, wenn es darum  geht, den Wohnsitz aus Deutschland weg zu verlegen. Inwieweit trifft das zu? Hier ein Vergleich beider Länder aus der Sicht das deutschen Steuerzahlers.

Voraussetzung dafür, daß ein Wohnsitz in der Schweiz oder in Österreich Sinn macht, ist Wegzug und Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Der Betreffende muss dafür sorgen, daß die unbeschränkte deutsche Besteuerung durch den Wegzug wirklich beendet wird. Das setzt voraus daß es in Deutschland keinen  weiteren Wohnsitz gibt, also der Lebensmittelpunkt wirklich ins Ausland verlegt wird.

Wohin als Deutscher, wenn es vor allem um die Steuer geht?

Zur Frage des Besteuerungsrechts sind die deutschen Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz und Österreich zu beachten. Beurteilt man die beiden Abkommen, so stellen Sie fest, daß das Abkommen mit Östereich bei der Frage des Wohnsitzes mehr Spielraum läßt.  Bei einem Wegzug in die Schweiz muß prinzipiell empfohlen werden, alle Brücken nach Deutschland abzubrechen, um dort der unbeschränkten Steuerpflicht zu entkommen. Bereits die Möglichkeit, jederzeit bei einem Bekannten oder Verwandten das Gästebett zu benutzen, kann im Extremfall bewirken, daß die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht auflebt bzw. nie aufgegeben wurde. Im Verhältnis mit Österreich lässt das DBA unter bestimmten Gegebenheiten die Möglichkeiten offen, einen Zweitwohnssitz in Deutschland zu behalten, ohne dabei in Deutschland vollumfänglich steuerpflichtig zu werden.

Fazit: Im Falle Österreich, besteht mehr Flexibilität in der Gestaltung der Wohnsitzfrage.

Die allgemeine Besteuerung von Privatpersonen

Werden Wohnsitz und Lebensmittelpunkt nach Österreich oder in die Schweiz verlagert, so gilt in beiden Ländern das Welteinkommensprinzip. Alle  weltweiten Einkünfte (Zinserträge, Dividenden, Erwerbseinkommen etc.) unterliegen grundsätzlich im Wohnsitzland der Einkommensbesteuerung.

Österreichs Einkommensteuertarif ist ein progressiver Stufentarif. Seit 2005 gelten neue Steuersätze. Beispiel: Bei Jahreseinkommen

bis 11000 = 0 Prozent

bis 25.000 Euro = 23 Prozent und

ab 51.001 Euro = 50 Prozent.

Die genannten Prozentzahlen sind nur Beispiele. Für Einkommen zwischen 10 und 51.000 Euro  gibt es viele Zwischenstufen.

Auch in der  Schweiz ist die Steuerbelastung progressiv gestaltet und abhängig vom Wohnsitzkanton (föderalistisches System). Die maximale Gesamtbelastung in Bund und Kanton in einem der günstigsten Kantone (etwa Kanton Schwyz) kann etwa bei  20 Prozent liegen, bei einem Maximalsatz ab Einkommen von ca. 360.000 Franken (Kanton). Zusätzlich fällt die kantonale Vermögensteuer an, die sich im Promillebereich bewegt.

Fazit: Österreich ist im Vergleich zur Schweiz in dieser Beziehung ein Hochsteuerland!

Österreichs Kapitalertragsteuer für den Ruhesitz

Ausgenommen von der klassischen österreichischen Einkommensbesteuerung sind die Kapitalertragsteuern in  Höhe von 25 Prozent. Darunter fallen Zinserträge, Dividenden und Kapitalgewinne, zum Beispiel Aktiengewinne. Durch Zahlung der 25 Prozent ist die Einkommensteuer abgegolten.

Fazit: Will der Wegzugswillige nach seiner Wohnsitznahme in Österreich nicht mehr erwerbsfähig sein und lediglich von den Erträgen (Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinne) aus seinem Vermögen leben, so bietet Österreich eine gute Alternative zur Schweiz und kommt nahe an die tiefste Einkommensbesteuerung in der Schweiz in Höhe von 20 Prozent heran.

Allerdings muss angemerkt werden, daß Aktiengewinne in der Schweiz steuerfrei sind und dieser Vergleich der Steuersätze nicht ganz korrekt ist. Wichtig sind letztlich die für die Einkommensteuer relevanten Berechnungsgrundlagen. Bei der Kapitalertragsteuer in  Österreich werden für die Berechnung der Steuer die Bruttoerträge zugrunde gelegt. In der Schweiz dagegen können Erträge aus Vermögen über diverse Abzüge  (Hypothekenzinsen, Beiträge zur Sozialversicherung und für die Krankenkasse) reduziert werden. Dazu kommt, daß in den meisten Kantonen und im Bund Dividenden von qualifizierten Beteiligungen privilegiert besteuert werden (Reduktion um 40 Prozent im Bund, in einigen Kantonen um 50 oder mehr).

Je nach Vermögen und Einkommen kann die Steuerbelastung in der Schweiz sogar weit unter 20 Prozent liegen, womit unter dem Strich auch bei diesem Vergleich die Schweiz die klar besseren Voraussetzungen bietet.

Schweiz: Keine Besteuerung von Aktiengewinnen!

Kapitalgewinne: (Gewinne auf Beteiligungen juristischer Personen/Aktien-/Aktien/GmbH-Anteile) sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei. Ein Privatier, der ausschließlich von Aktiengewinnen lebt, wird in der Schweiz lediglich die kantonale Vermögensteuer bezahlen müssen (Ausnahme ist der gewerbliche Wertschriftenhandel).

In Österreich gilt bei Beteiligungsveräusserungen der halbe Steuersatz – maximal also 25 Prozent. Es muß darauf hingewiesen werden,  daß die Besteuerung von ausländischen (also nicht schweizer, bzw nicht österreichischen) Beteiligungen, zum Beispiel also deutsche Beteiligungen, nach dem jeweiligen DBA zu beurteilen ist. Zum Beispiel unterliegt die Veräußerung einer deutschen Beteiligung nach Wohnsitznahme in der Schweiz weiterhin der deutschen Besteuerung, falls diese Veräußerung innerhalb von 5 Jahren nach Wegzug (plus Wegzugjahr) erfolgen würde.

Schweizer Besonderheit: Pauschal-Besteuerung für reiche Ausländer

Ausländer, die in der Schweiz ihren Wohnsitz nehmen und auf Schweizer  Boden keine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben bzw.  in Zukunft ausüben werden, können eine Besteuerung nach Aufwand (Pauschalbesteuerung) beantragen. Die für die Einkommensteuer relevante Berechnungsgrundlage wird einfach nach dem Lebensaufwand ermittelt. Inzwischen wird nur noch das Fünffache der Jahresmiete oder des Eigenmietwerts der selbst genutzten  Wohnung als Grundlage zur Versteuerung herangezogen.

Die Pauschalbesteuerung ist in den letzten Jahren politisch stark unter Druck geraten. Darauf haben Bund und Kantone reagiert und die Mindestberechnungsgrundlage erhöht. Ab 2014 wird der minimale Lebensaufwand am siebenfachen Eigenmietwert bzw. Jahresmiete gemessen. Unabhängig davon müssen Mindestberechnungsgrundlagen für das steuerbare Einkommen (üblich: 400.000 Franken) und für das steuerbare Vermögen (üblich 8 Mio Franken) beachtet werden und die  Pauschalbesteuerung weiter ein wesentlicher Standortvorteil für reiche Zuzügler bleiben. Im Kanton Zürich wurde die Pauschbesteuerung abgeschafft.

Fazit: Diese Schweizer Besonderheit, Besteuerung nach Aufwand, durchbricht das Welteinkommens- und Weltvermögensprinzip und ist für vermögende Personen mit einem Kapitalvermögen von mindestens acht Mio Euro oder ausländischem Erwerbseinkommen in Höhe von rund 400.000 Euro immer noch sehr attraktiv und sicher die bessere im Vergleich zu Österreich.,

Preiswert erben mit einem Wohnsitz in Österreich

In der Schweiz gilt der Grundsatz, daß die kantonale  Erbschaftsteuer am letzten Wohnsitz des Erblassers zu bezahlen ist. Ehegatten und direkte Nachkommen zahlen praktisch in keinem Kanton Erbschaftsteuer.

Allerdings sehen die für die Schweiz anzuwendenden internationalen Steuerregeln vor, daß der Erbe mit Wohnsitz Deutschland der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt. Zusätzlich unterliegt auch der Erblasser im ersten Jahr des Wegzuges plus fünf weitere Jahre der unbeschränkten Erbschaftsteuer in Deutschland.

Verstirbt der Wegziehende während dieser Frist, so ist sein weltweites Vermögen voll mit der deutschen Erbschaft belastet. Der Weggezogene bzw. seine Erben profitieren in diesem Fall nicht vom Steuersatz der Schweiz.

Anders ist die Beurteilung bezüglich des beweglichen Vermögens mit Österreich: Nach dem  DBA  zwischen Deutschland und Österreich kommt das Erbschaftsteuerrecht jenes Staates zur Anwendung, in dem  der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes  steuerlich ansässig war.

Dieser Grundsatz ist äusserst attraktiv, wenn der Erblasser den ersten Wohnsitz in Österreich hatte und zu Lebzeiten vor allem die Kapitalertragsteuer in Höhe  von 25 Prozent bezahlt hat. Mit der Bezahlung dieser Steuer zu Lebzeiten ist grundsätzlich die Erbschaftsteuer auf diese  Vermögen in vollem Umfang abgegolten.

Diese Endbesteuerungswirkung gilt, wenn der Erblasser seine Ansässigkeit (Lebensmittelpunkt laut DBA in Österreich hatte, auch wenn die Erben ihren Wohnsitz in Deutchland haben. Das Abkommen zwischen Österreich und Deutschland sieht in diesem Fall  eine Freistellung vor.

Fazit: Was die Planung der Erbschaftsteuer vor einer Wohnsitzverlegung betrifft, ist Österreich gegenüber der Schweiz klar im Vorteil. Wollen Sie als Deutscher Ihr Vermögen für die nächste Generation sichern, so ist Österreich  im Vergleich meist die bessere Lösung. Wer dagegen schon zu Lebzeiten von niedrigen Steuersätzen profitieren will, wird dagegen in die Schweiz ziehen, seine Erben (siehe Müller-Milch) mitnehmen und hoffen, daß er nicht  innerhalb von fünf Jahren plus Wegzugsjahr verstirbt.

Österreich macht Zweitwohnsitz in Deutschland möglich

Fazit: Die Einkommensteuer ist in der Schweiz zweifellos niedriger als in Österreich. Außerdem bietet die Schweiz für Ausländer, die nicht auf Schweizer Boden erwerbstätig sein  wollen, in vielen Kantonen den attraktiven Sonderfall der Pauschalbesteuerung an.

Kann sich ein Deutscher dagegen nicht komplett von Deutschland lösen, ist Österreich vorzuziehen, wegen der Möglichkeit,  dort einen Zweitwohnsitz beizubehalten. Geht  es dem Umzugswilligen vorwiegend um die richtige Planung der Erbschaftsteuer, ist Österreich in Zusammenhang mit dem beweglichen Vermögen die steuergünstigste Lösung.


Autorisierte Quelle: Leben im Ausland

Kurtz-Blog betreffend: genialer Wohnsitz mitten im Europa!

October 3rd, 2011

Wollen Sie die Steuervorteile Italiens und die Lebensqualität der Schweiz? Mieten Sie eine Wohnung am richtigen Ort…

Länder oder Orte mit bürgerfreundlichen Steuersätzen werden immer seltener, speziell in Europa, wo Brüssel kleine Länder systematisch erpresst und unter Druck setzt. Da ist es fast ein Wunder, dass in Campione die Welt noch in Ordnung scheint… Von W. T. Hill

Campione ist die einzigartige italienische Enklave mitten in der Schweiz, am Ufer des Luganer Sees. Obwohl auf drei Seiten von Schweizer Territorium umgeben, gelten hier kein Schweizer Recht, keine Schweizer Steuern, keine Schweizer Steuerabkommen. Polizisten aus der Schweiz haben keinerlei Recht, in Campione tätig zu werden.

Auf den Punkt gebracht: Mit einem Wohnsitz in Campione profitieren Sie von allen Vorteilen der Schweiz, ohne sich gleichzeitig mit deren Nachteilen herumärgern zu müssen. Hier warten keine jährlichen, militärischen Sommercamps auf Sie und keine Schweizer Einkommensteuer. Gleichzeitig können Sie den grössten Vorteil Italiens nutzen: die lasche Steuerpolitik. Bei Reisen in der EU haben Sie mit Wohnsitz Campione nicht den Schweizer Status eines EU-Ausländers – was Vor- undNachteile haben kann.

Einfach anmelden – und schon sind Sie die meisten Steuersorgen los

Campione gehört zu Italien und damit zur EU. Das heisst für seine Bürger Reisefreiheit und die Möglichkeit, überall in der EU zu arbeiten und geschäftlich tätig zu sein. Campione hat eine Sonderregelung für Ausländer, was die Einkommensteuer betrifft, dazu gleich mehr. Alle Steuern sind niedrig oder gleich Null. Beispiel… Read the rest of this entry »

Kurtz-Blog betreffend: Datenklau auf höchster Ebene

September 29th, 2011

Im Weissen Haus in Washington herrscht höchste Alarmstufe. Das Pentagon hat gegenüber dem Präsidenten und seinem Stab enthüllt, daß  Amerika "ein Digitales Waterloo" erlebt hat. Hacker haben mehr als 24.000 geheimste Dokumente gestohlen. Für das Weisse Haus und das Pentagon ein klarer Hinweis darauf, wo der nächste, eigentliche Krieg stattfinden wird: Im Internet! Und vieles spricht dafür, daß der Krieg von grossen Staaten  unter sich beginnen und ausgefochten werden wird. Fachleute bestätigen in einer vertieften Analyse: Einzelne  Länder können so – vereinfacht gesagt, mit ein paar Mausklicks in tiefstes Chaos gestürzt werden"…

Es begann vor langer Zeit: Die Feinde kamen in der Dunkelheit, kurz nach Mitternacht. Obwohl es mehrere schwere Kampfflugzeuge der Typen F-15 und F-16 waren, glitten sie vollkommen unbemerkt durch den syrischen Luftraum und zerstörten den Atomreaktor in Deir as-Sur, noch bevor Damaskus den Angriff überhaupt bemerkt hatte. Nur einige amerikanische Beobachter hatten gemerkt, daß eine Angriffswelle rollte – an der gewaltigen elektronischen Abstrahlung, die plötzlich über Syrien aufbrandete. Die Israelis hatten sich von Rechnern in der Heimat und von einem elektronischen Aufklärungsflugzeug in die  syrische Luftüberwachung gehackt sowie sie umfassend lahm gelegt. Im Moment der Attacke war Syrien blind, taub und stumm. Jetzt droht den USA das gleiche Los…

Der stellvertretende Verteidigungsminister William Lynn hatte gerade die neue Cyber-Abwehr des US-Verteidigungsministeriums enthüllt, als er die erste katastrophale Niederlage für die Internetkriege der USA eingestehen mußte. Bei den gestohlenen Dokumenten handelt es sich "um einige der sensibelsten "Systeme zur Verteidigung (!) der USA wie Luftfahrttechnik, Überwachungsanlagen, Satellitenkommunikationssysteme und Vorkehrungen für die Netzsicherheit. "Genau solche Daten können Feinden genug verraten, um eine Streitmacht lahm zu legen"…

"Sie brauchen zehn bis fünfzehn hochbegabte und hervorragend ausgebildete Experten, in diesem Fall Hacker, und Sie brauchen die ganze Struktur drum herum, Assistenten, Techniker, Verwaltungsleute und so weiter, die auf das Projekt abgestimmt sind. Mindestens 50 Fachkräfte sind das. Und ein  jahrelanges (!) intensives  Engagement. Da geht es um viele Millionen, das kann kein Terrorist." Kenneth Geers, der vor einiger Zeit als oberster Chef der US-Navy als Cyberwar- Beaufragter der US-Navy angetreten ist, schätzt, daß hervorragende Hacker etwa fünf Jahre brauchen, um sich das Wissen anzueignen, mit dem sie schließlich eine solche Datenmenge aus einem Hochsicherheits-Netzwerk wie der US-Verteidigungsindustrie stehlen und absaugen können…

Das Pentagon gibt in seinem Bericht an den Präsidenten zu, dass insgesamt "mehrere Terabyte an militärrisch sensiblen Informationen in den vergangenen Jahren (!) gestohlen wurden" Zum Verständnis: ein Terabyte, also eine Billion Bytes,entspricht etwa der Datenmenge von gut 40 Millionen (!) Seiten Text.  Mindestens ein im Bau befindliches Waffensystem muß jetzt komplett und mit x-Milliarden-Kosten umgestaltet werden .Für solch immense Attacken kommen nur Russland und vor allem China in Frage. Sie alleine haben genügend Wissen und stecken ausreichende Ressourcen in den Cyberkrieg, um einen solchen Mega-Coup stemmen zu können.Amerika ist gewarnt und alarmiert, aber wo zeichnet sich eine Lösung ab …?

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Kurtz-Blog betreffend: “Wieviel Schweizer Franken besitzen Sie?”

September 11th, 2011

Nach dem Entscheid der Nationalbank, den Franken an den Euro zu binden ("maximal 1,20") gibt es nur noch zwei Möglichkeiten:

Der "sichere Schweizer Franken" wird mit dem Euro zu einer  Weichwährung. Die neue Regierung in Bern wird nach den Wahlen am 23. Oktober 2011 weitere Maßnahmen ergreifen, um den Schweizer Franken noch mehr zu schwächen.

In jedem Fall werden sich Inhaber von Guthaben in Schweizer Franken mit weiteren Verlusten von etwa 20% "anfreunden" müssen. Genau damit hat niemand gerechnet!

Also: Wenn Sie Schweizer Franken besitzen oder beabsichtigen, welche zu kaufen, werden Sie jetzt Leser des Vertraulichen Schweizer Briefes. Erfahren Sie bitte aus erster Hand, was Sie jetzt tun können und sollten, um ihre Ersparnisse sowie Ihr Vermögen zu sichern.

Der Schweizerischen Nationalbank ist der Überraschungscoup gelungen. Es gab vorab keine Insidergeschäfte oder Indiskretionen. Von einer Minute auf die andere wurde die Euro/Frankenrelation auf 1,20 festgelegt und durchgezogen. Brillanter Start. Doch wie soll es weitergehen? Kühnheit und Mut hat die Eidgenossen schon immer ausgezeichnet. Aber wie ein erfahrener Banker nüchtern meinte "Allein gegen die ganze Welt ist das für die SNB (Schweizerische Natioalbank) nicht eine Nummer zu groß?" SNB-Präsident Hildebrand wollte allen Zweiflern gleich den Wind aus den Segeln nehmen: "Wir werden die 1,20 Relation mit allen Mitteln verteidigen. Uns stehen unbegrenzte Mittel zur Verfügung und der schweizerische Bundesrat steht voll hinter unserem Beschluß"…

Grosse Worte, denen grosse Taten folgen müssen. Denn sonst ist es um die Glaubwürdigkeit der Schweiz und deren  Nationalbank auf lange Zeit hin geschehen. Zu gross der Schaden, der dann angerichtet werde würde. Doch die Gefahr ist gross. Mit ihrem einsamen Entschluss hat sich die Schweizer Nationalbank nämlich bedingungslos an den Euro – auf Gedeih und Verderben – angekettet!  Dabei hat die Schweiz nie aufgehört zu betonen: Der Euro  ist Euro, wir sind Franken!. Und jetzt  diese Anlehnung! Für viele Wirtschaftsfachleute und Ökonomen mehr als nur als nur ein Fragezeichen. Die SNB wird zwar nicht müde, zu bemerken, dass sie dies im Interesse des Landes und der Schweizer Exportindustrie tue. Dabei haben alle Branchenverbände unisono erklärt, dass zur Stabilisierung der Export-Konkurrenzfähigkeit eine Relation 1,40 zum Euro unerlässlich ist…

Sehr krititsche Stimmen sagen es direkt: "Die stärkste Währung der Welt geht mit dem lungenkranken Euro ins Bett. Das kann nicht gut gehen." Und der Vergleich " Ein gesunder Apfel wird in eine Hurde von wurmstichigen Euro-Ländern gelegt" zeugt auch nicht gerade von viel Glauben in die getroffenen Massnahmen. Uns stört vor allem, dass sich die EZB in Frankfurt innert Stunden meldeten und beide energisch darauf hinwiesen, dass diese Aktion der SNB -  "eine Einzeltat ohne jegwelche Absprache mit uns" – auch ihr Erstaunen geweckt hat. Zur Zeit der Bekanntgabe des Beschlusses war der Euro bereits wieder auf der Rutschbahn und notierte gerade noch 1.10 Hedge Funds und Devisenhändler waren klar der Meinung, daß er langsam, aber sicher auf Parität 1 zu 1 abgleiten werde. Zu viele schlechte Nachrichten lauern im Hintergrund…

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