Der Goldpreis ist in den letzten 10 Jahren deutlich stärker gestiegen als die Inflationsraten. Einige halten Gold im „historischen Vergleich“ bereits für deutlich überbewertet. Andere sprechen bereits von einer Blase. Goldblase? Realistisch betrachtet sehen wir eigentlich nur eine historisch einzigartige Blase bei Papiergeld, die auch bis auf weiteres kein Ende nehmen wird. Vieles spricht dafür, dass wir angesichts der weltweiten Schuldenkrise bei Gold vermutlich noch Lichtjahre von einer „Blase“ entfernt sind. Aber wie auch immer. Wir bleiben dabei, dass Gold ein zwingendes Vorsorge-Investment für den absoluten Super-Gau sein sollte. Und daher gehören 10-20% – je nach persönlicher Risikoeinschätzung – des Gesamtvermögens in Gold angelegt, nichts mehr aber auch nichts weniger. Aber wo und wie richtig in Gold investieren? Wir haben unsere Meinung nochmals leicht geändert: Kene Banken-Produkte, ausschliesslich physisches Gold, in verschiedensten Stückelungen, möglichst anonym gekauft, sicher in einem Tresor aufbewahrt, in einem Nicht-EU-Land, leicht erreichbar und wo man deutsch spricht. Wir sehen keine Alternative: Papiergold, also Zertifikate, aber auch ETCs mit Lieferanspruch etc. versagen im Ernstfall. Emittentenrisiken sind enorm, wenn es bei weltweiten Finanz- und Währungszusammenbrüchen wirklich darauf ankommt – und genau dafür will und muss man ja seine Gold-Vorsorge haben. Gold-ETFs: Auch hier gefällt uns einiges nicht (mehr). In Gold-ETFs sind mittlerweile Milliardensummen „gebunkert“. Alles abgesichert durch physisches Gold. Aber klappt das dann auch tatsächlich mit der physischen Auszahlung, zumal in kleinen Stückelungen (und nicht nur bei Standard-Barren zu 12.5 kg), wenn der Ernstfall eingetreten ist und Banken evtl. erst einmal geschlossen sind? Vor allem: Die steuerliche Situation ist noch immer unklar (u.a. Behandlung als intransparente Investmentsfonds, also ggf. deutsche Abgeltungsteuer bis hin zur Strafsteuer von 6% p.a. selbst in Verlustjahren!). Das vor allem auch vor dem Hintergrund der künftigen Handhabung (anonyme Abführung von Abgeltungsteuer), wenn das Steuerabkommen Deutschland-Schweiz wirksam werden sollte. Wie werden dann solche bislang ungeklärten Steuerfragen gehandhabt? Im Zweifel gehen schweizerische Banken dann auf Nummer sicher und führen erst einmal die möglicherweise geschuldete Abgeltungsteuer ab. Unser klarer Rat: Verkaufen, rechtzeitig, nämlich jetzt – und umschichten! Die gleichen Probleme (Gewährleistung physischer Auszahlung, steuerliche Behandlung) sehen wir auch bei den ehemals beliebten Metalldepots und Metallkonten, zumal hier in der Regel nur eine Verwahrung in Sammeldepots stattfindet. Auch Goldminenaktien sind keine ernsthafte Alternative zu physischem Gold, da hier unwägbare Unternehmens – und Marktrisiken hinzukommen. Wer all diese Risiken vermeiden will, und zwar ohne dass gravierende andere Risiken an deren Stelle treten, für den verbleibt definitiv nur die Gründung eines eigenen, privaten „Goldfonds“ in Form mehrerer individuell zu bestückenden Schliessfächer im sicheren (natürlich, auch das ist relativ) Nicht-EU-Ausland. Nur diesen „Fonds“ können Sie individuell bestücken (grosse und kleine Goldbarren, jederzeit leicht handelbare Goldmünzen wie den südafrikanischen Krügerrand, den kanadischen Maple Leaf oder den amerikanischen Eagle, ferner – Diversifikation – Beimischung von Silberbarren und gängigen Silbermünzen etc.). Nur hier sind die Steuerfragen abschliessend geklärt: Nach deutschem Steuerrecht definitiv steuerfreie Veräusserungsgewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist. Auf das Schliessfach haben Sie jederzeit ungehinderten Zugriff, ohne dass Sie auf Dritte angewiesen sind. Und zumindest der deutsche (oder sonstige ausländische) Fiskus hat eben kaum Zugriff auf diese anonym im Ausland gelagerten Goldbestände. Deswegen ist die geopolitische Diversifikation extrem wichtig: Was nützen heimische Bankdepots, wo der jeweilige Fiskus notfalls in Krisenzeiten per Zwangsabgabe zumindest leichter zugreifen kann bzw. Goldbesitz unter Strafe stellen kann. Alles schon
da gewesen: In den USA stand Goldbesitz von 1933 bis 1974 unter strenger Strafe. Auch drohen – Geldwäsche! – immer drastischere Registrierungspflichten. Z.B. sind Goldkäufe in Deutschland ab 15’000 EUR registrierungspflichtig. Bei der nächsten Betriebsprüfung bei Banken, Goldhändlern etc. erfährt dann der jeweilige Betriebsprüfer alles und via Kontrollmitteilung geht‘s weiter an das zuständige Veranlagungsfinanzamt. Alles – noch – vermeidbar, bei richtiger geopolitischer Diversifikation. Restrisiken? – bestehen immer. Natürlich kann man Gold auch im heimischen Tresor verwahren oder im eigenen Garten vergraben. Aber all das hat auch Restrisiken und vermutlich sogar höhere Kosten in Form der dafür notwendigen Versicherungen – deren Policen im Übrigen wieder in falsche Hände geraten können.
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